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Partizipativ, progressiv, passgenau!

Seit 2018 begleitet uns alle in unserer Arbeit das Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt. Nun steht die Über­arbeitung an – aber wie soll das eigentlich aussehen? Wann, wie und vor allem wer soll das machen? Hier gibt’s ein paar Antworten!

Weg vom ›Institutionellen Schutz­konzept‹ hin zum ›Rechte- & Gewaltschutzkonzept‹
Mit dem Landeskinderschutzgesetz für NRW von März 2022 wurde gesetzlich verankert, dass der Fokus von Schutzkonzepten künftig weiter gefasst werden muss als nur auf sexualisierter Gewalt. Laut diesem Gesetz müssen alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein entsprechendes Konzept erstellen. Kinder- und Jugendverbandsarbeit ist rechtlich gerahmt in die Kinder- und Jugendhilfe, woraus sich für uns ergibt, unsere Schutzkonzepte um Gewaltbegriffe zu erweitern, wie zum Beispiel psychische und körperliche Gewalt. Darüber hinaus sehen wir auch eine hohe Relevanz von Gewalt im digitalen Raum und unter Gleichaltrigen. Beides möchten wir im neuen Rechte- und Gewaltschutzkonzept mitbetrachten.

Außerdem ist es uns wichtig, im Titel klar zu benennen, worum es uns geht: Nämlich um den Schutz von Rechten und vor Gewalt für junge Menschen, nicht um den Schutz einer Institution.

Im Spiegel des diözesanen Rechte- und Gewaltschutzkonzepts
Wir lassen uns von einer zertifizierten Schutzkonzeptberaterin begleiten, um vorab unser diözesanes Schutzkonzept zu überarbeiten und die bereits genannten Änderungsbedarfe einzupflegen. Außerdem erarbeiten wir Mindeststandards, die für den Kindes- und Jugendschutz wesentlich sind. Damit ergibt sich ein Rahmenschutzkonzept, auf dem wir bei euch vor Ort aufbauen möchten.

Partizipativ und passgenau
Schutzkonzepte wirken am besten, wenn sie die individuellen Begebenheiten vor Ort betrachten. Deshalb möchten wir im Rahmen eurer Überarbeitung noch einmal mit euch darüber sprechen, welchen Schutz ihr bereits bietet und wo Risiken bestehen, die ihr im Auge behalten solltet. Dafür ist es sinnvoll, mit euch als Leitungsrunde zu sprechen aber auch mit den Kindern, die an euren Angeboten teilnehmen – denn sie selbst wissen am besten, in welchen Räumen und Situationen sie sich gut oder unwohl fühlen.

All das, das wir in diesem Rahmen besprechen und herausfinden, pflegen wir in das Rahmenschutzkonzept ein. So entsteht euer eigenes, individuelles Rechte- und Gewaltschutzkonzept!

KjG-Diözesankonferenz als Kick-Off
Zur kommenden Diözesankonferenz im April 2024 möchten wir das diözesane Konzept vorlegen und beschließen. Perspektivisch kommen wir dann ab Frühjahr 2024 auf euch zu, um eure Schutzkonzepte zu überarbeiten. Dieser zeitliche Prozess ist abgestimmt. Das heißt, es wird euch keine Schwierigkeiten bereiten, dass die Überarbeitungs-Frist von fünf Jahren nicht eingehalten wird.

— Ina Neumann

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